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MEINE LEISTUNGEN

Ich vertrete (bundesweit) vorwiegend Erwerber von Wohneigentum und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Bauträgern und der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Bauträger.

Die regelmäßig zwischen Erwerber und Bauträger bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Mangelfreiheit / Mangelhaftigkeit der Leistung des Bauträgers und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten, insb. über die Fälligkeit von Zahlungsansprüchen, dem Umfang von Zurückbehaltungsrechten und dem Anspruch auf Übergabe bzw. Eigentumsverschaffung, versuche ich regelmäßig zunächst außergerichtlich zu klären - viele Bauträgerverträge enthalten bereits eine sogenannte Schiedvereinbarung, damit Unstimmigkeiten nicht gleich vor Gericht geklärt werden müssen.
 
Immer wieder zeigt sich, dass die Einschaltung von Sachverständigen (sei es im Rahmen einer gesonderten Absprache oder eines selbständigen Beweisverfahrens) geeignet ist, eine Befriedung der Verhältnisse herbeizuführen.
Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht erreicht werden kann, setze ich die Ansprüche meiner Mandanten gerichtlich, wenn es schnell gehen muss, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, durch.

Zu meinen Leistungen gehört unter anderem:

  • Erstellung / Überprüfung von Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung des Anspruches auf erstmalige plangerechte Herstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • rechtliche Begleitung bei der Abnahme des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln am Sondereigentum / gemeinschaftlichen Eigentum
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen verspäteter Fertigstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • Durchsetzung des Anspruches auf Übergabe / Besitzverschaffung am Vertragsgegenstand
  • Durchsetzung des Anspruches auf Erwerb lastenfreien Eigentums
  • Überprüfung / Vorbereitung von WEG-Beschlüssen zur Geltendmachung von Mängelrechten; insb. zur Vergemeinschaftung von Mängelrechten
  • Abwehr von unberechtigten Zahlungsforderungen des Bauträgers
  • Geltendmachung von Ansprüchen im Falle der Insolvenz des Bauträgers
  • Durchsetzung von Vertragsstrafansprüchen
  • Abwicklung von "steckengebliebenen" Bauträgerverträgen, insb. Erarbeitung von Abwicklungsvereinbarungen
  • Verfolgung von Ansprüchen bei Zweckentfremdung von Baugeld, MaBV widriger Entgegennahme von Geld und Insolvenzverschleppung

Biographie

  • 1971 in Neubrandenburg / Mecklenburg-Vorpommern geboren
  • Abitur und Ausbildung zum Facharbeiter Elektromonteur / Wartung und Instandhaltung
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
  • Referendariat am Landgericht Görlitz
  • 2002 Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen
  • 2011 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 2013 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • seit 2015 Referent bei EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH

Ihr Fachanwalt

In Sachsen sind 4.582 Rechtsanwälte zugelassen. Hiervon sind 145 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und 134 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Quelle: Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.01.2020).

Einem Rechtsanwalt kann eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden, wenn er nachweist, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt. Solche liegen vor, wenn sie auf dem jeweiligen Fachgebiet das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, erheblich übersteigen.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem Lehrgang, dessen Gesamtdauer mindestens 120 Zeitstunden beträgt, teilnimmt und mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen besteht.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb von 3 Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
 
Beim Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind es 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren, wobei es sich bei mindestens 6 dieser Verfahren um selbständige Beweisverfahren handeln muss.

Beim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind es 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.

Einen Fachanwalt für Bauträgerrecht gibt es nicht. Da sich das Bauträgerrecht jedoch primär mit dem Baurecht und dem Wohnungseigentumsrecht beschäftigt, hatte ich mich entschieden, sowohl Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, als auch Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu werden.
Nachdem ich die besonderen theoretischen und besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen hatte, wurde mir 2011 die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und 2013 die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen wurden.
 
Um die Fachanwaltsbezeichnungen auch zukünftig führen zu dürfen, nehme ich kalenderjährlich an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 15 Zeitstunden pro Fachgebiet teil.
0351 4418277 Rechtsanwalt Stefan Heiden - Logo
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