IHR BERATER FÜR DAS BAUTRÄGERRECHT
Rechtsanwalt Stefan Heiden
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Naturgemäß ist das Bauträgerrecht für den Laien ein Buch mit sieben Siegeln – umso besser, dass Sie zu mir gefunden haben. Seit 2002 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2011 bin ich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2013 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Ich habe mich auf das Bauträgerrecht spezialisiert - Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Bestellern und Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Bauträgern. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz zur Verfügung.
Ich habe mich auf das Bauträgerrecht spezialisiert - Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Bestellern und Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Bauträgern. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz zur Verfügung.
Bauträgerrecht - was genau ist das?
Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung / den Umbau eines Hauses / einer Wohnung zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Bauträgers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Das Bauträgerrecht ist somit die Schnittstelle zwischen dem Baurecht und dem Kaufrecht. Da es sich bei dem Vertragsgegenstand regelmäßig um eine Eigentumswohnung handelt, ist darüber hinaus das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen.
Was kann ich für Sie tun?
Zu meinem Leistungsportfolio gehört u. a.:
- die Erstellung / Überprüfung von Bauträgerverträgen
- die Durchsetzung des Anspruches auf erstmalige plangerechte Herstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
- die rechtliche Begleitung bei der Abnahme des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
- die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln am Sondereigentum / gemeinschaftlichen Eigentum
- die Durchsetzung von Ansprüchen wegen verspäteter Fertigstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
- die Durchsetzung des Anspruches auf Übergabe / Besitzverschaffung am Vertragsgegenstand
- die Durchsetzung des Anspruches auf Erwerb lastenfreien Eigentums
- die Überprüfung / Vorbereitung von WEG-Beschlüssen zur Geltendmachung von Mängelrechten;
u.a. zur Vergemeinschaftung von Mängelrechten - die Abwehr von unberechtigten Zahlungsforderungen des Bauträgers
- die Geltendmachung von Ansprüchen im Falle der Insolvenz des Bauträgers
- die Durchsetzung von Vertragsstrafenansprüchen
- die Abwicklung von „steckengebliebenen” Bauträgerverträgen, insb. Erarbeitung von Abwicklungsvereinbarungen
- die Verfolgung von Ansprüchen bei Zweckentfremdung von Baugeld, MaBV-widriger Entgegennahme von Geld und Insolvenzverschleppung
Erfahren Sie hier mehr zu ausgewählten Schwerpunkten des Bauträgerrechts:
- Bauträgervertrag
- Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Bausoll und Mängelrechte
- Vergütung des Bauträgers